Ultraschall in der Schwangerschaft sicher und strahlenfrei

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Schwarz-weiß Ultraschallbild eines ungeborenen Babys, Symbol für Schwangerschaft und pränatale Untersuchung.
Quelle: © strelov – stock.adobe.com

Ultraschall in der Schwangerschaft ist sicher und strahlenfrei. Fachgesellschaften stellen klar: Medizinisch indizierter Ultraschall arbeitet mit Schallwellen, nicht mit ionisierender Strahlung. Seit 2021 ist nur das sogenannte Babyfernsehen ohne medizinische Indikation verboten. DEGUM, DGGG und BVF kritisieren irreführende Aussagen des Medizinischen Dienstes. Über 50 Jahre Erfahrung belegen die Sicherheit. Die drei Ultraschalluntersuchungen nach Mutterschafts-Richtlinie bleiben unverzichtbar für die Schwangerschaftsbetreuung.

Fehlinformation erfordert Richtigstellung und Aufklärung

Nach der jüngsten öffentlichen Diskussion über angebliche Risiken des Ultraschalls in der Schwangerschaft stellen die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) klar:

Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind sicher, frei von ionisierender Strahlung und unverzichtbar für eine moderne Schwangerschaftsbetreuung.

Schallwellen statt ionisierender Strahlung

„Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu unterscheiden, ionisierende Strahlung – etwa Röntgenstrahlen – ist energiereich und kann das Erbgut schädigen. Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne Strahlenbelastung.“

Professor Dr. med. Ingo Gottschalk, Leiter der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe

Ultraschallwellen setzen demnach keine biologisch schädigende Energie frei. „Deshalb darf der Begriff ‚Strahlung‘ im Zusammenhang mit Ultraschall schlicht nicht verwendet werden“, betont Prof. Dr. med. Ingo Gottschalk.

Dr. med. Karsten Pracht, Präsident der DEGUM, kritisiert die jüngsten Äußerungen des Medizinischen Dienstes deutlich: „Schon wieder werden falsche Begriffe benutzt. Der Medizinische Dienst verunsichert mit solchen Aussagen die Bevölkerung und schadet damit werdenden Müttern.“

Babyfernsehen ist verboten – ärztlicher Ultraschall nicht

Seit Januar 2021 sind Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation verboten. Diese dienen ausschließlich dem Zweck, das ungeborene Kind dreidimensional oder in Farbe zu betrachten. „Das sogenannte Babyfernsehen ist kein ärztlicher Ultraschall“, erklärt Gottschalk. „Hier fehlt die medizinische Indikation – und damit der Zweck, Krankheiten oder Fehlentwicklungen zu erkennen.“

Der ärztlich indizierte Ultraschall hingegen ist ein zentraler Bestandteil der modernen Schwangerschaftsbetreuung und fest in der Vorsorge verankert. Er ermöglicht eine gezielte Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Organe, der Durchblutung und der Plazenta.

Über 50 Jahre Erfahrung bestätigen Sicherheit

Der Ultraschall wird seit mehr als fünf Jahrzehnten in der Geburtshilfe eingesetzt und ist wissenschaftlich umfassend untersucht. „Wir haben über 50 Jahre Erfahrung mit der Sonografie in der Schwangerschaft, und es ist unstrittig, dass sie in der üblichen Anwendung völlig unschädlich ist“, betont Gottschalk.

Die drei nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen dienen der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen Erkennung von Komplikationen.

Vertrauen statt Verunsicherung

„Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern Schwangere und gefährden im schlimmsten Fall die Gesundheit des Kindes“, betont Professor Dr. med. Gert Naumann, Präsident der DGGG. Dr. med. Klaus Doubek, Präsident des BVF, ergänzt: „Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus.“

KI-gestützt, redaktionell bearbeitet nh

Quelle:

Pressemitteilung der DGGG e.V.

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