Gestaffelter Mutterschutz: Erweiterter Schutz nach Fehlgeburt
Frauen erhalten bei Fehlgeburten gestaffelten Mutterschutzanspruch. Eine Gesetzesänderung sichert die Möglichkeit auf Erholungszeit für Frauen, die vor der 24. Woche eine Fehlgeburt erleiden.