Eine 68-jährige Patientin, IIG, IIP, die nach Hysterektomie mit 57 Jahren sehr unregelmäßig zur Kontrolle kam, stellte sich ohne Termin vor und bat um Kontrolle der Labien. Sie hatte erneut geheiratet und schilderte, dass ihr Ehemann über zehn Jahre jünger sei als sie. Sie berichtete über ihren Vorstellungsgrund, eine Asymmetrie der Labia minora (Abb. 1,2), die sie als sehr störend empfand.
Die Patientin wurde darüber aufgeklärt, dass lediglich marginale Unterschiede vorhanden seien, erkundigte sich aber dennoch nach der Möglichkeit einer Operation. Im Rahmen des Gesprächs wurde ihr mitgeteilt, dass eine Operation selbstverständlich möglich sei, eine Übernahme durch die Krankenkasse jedoch unwahrscheinlich, da es sich lediglich um eine kosmetische Korrektur handle. Sie verließ die Praxis mit dem Vorhaben, ihre Krankenkasse diesbezüglich zu kontaktieren.
Etwa ein Jahr später wurde die Patientin wieder vorstellig. Sie hatte zwischenzeitlich eine Brustvergrößerung mit Eigenfett vornehmen lassen und bat um Kontrolle einer störenden Abflachung im unteren Bereich der rechten Brust (Abb. 3–5). Die sonografische Untersuchung war unauffällig, lediglich die normale Befundung nach derlei Eingriffen konnte dokumentiert werden (Abb. 6–8).
Die Kommunikation mit der Krankenkasse sei nicht erfolgreich gewesen, die Kasse habe weder die Operation der Labien noch die Brustvergrößerung bezahlen wollen. Insgesamt zeigte sie sich jedoch sehr zufrieden, deutete auf ihren flacheren Bauch und gab an, dass ihr Fett nun doch noch zu etwas gebraucht worden sei.
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