Die Zahl der dem Robert Koch-Institut gemeldeten Keuchhusten-Fälle ist 2024 besonders hoch. Für Schwangere sowie für die zukünftigen Kontaktpersonen des Babys ist ein Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) sehr wichtig, um die Säuglinge nach der Geburt vor einer Ansteckung zu schützen. Schwangere sollten sich zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels – ab der 28. Schwangerschaftswoche – bis spätestens vier Wochen vor der Geburt impfen lassen, oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel.
Keuchhusten ist eine weit verbreitete bakterielle Infektionskrankheit. Sie wird durch Tröpfchen übertragen und ist hoch ansteckend. Insbesondere bei Säuglingen kann Keuchhusten mit schwerwiegenden Komplikationen einhergehen. Dazu gehören lebensbedrohliche Atemaussetzer, sowie problematischen Ohren- und Lungenentzündungen, Funktionsstörungen des Gehirns und Lungenhochdruck. „Für Schwangere ist eine Keuchhustenimpfung sehr wichtig, weil sie danach schützende Antikörper auf das Kind übertragen. Säuglinge können erst ab dem zweiten Lebensmonat gegen Keuchhusten geimpft werden und es entsteht erst nach mindestens zwei Impfungen ein ausreichender Schutz. Eine Impfung während der Schwangerschaft schließt diese zeitliche Schutzlücke“, berichtet Dr. Cornelia Hösemann vom Vorstand des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF). Es ist wichtig und empfohlen, die Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft zu wiederholen, unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt.
Massiver Anstieg der Keuchhustenfälle in 2024
Laut aktuellen Angaben des Robert Koch-Institut (RKI) sind die Keuchhusten-Fallzahlen in Deutschland in diesem Jahr ausgesprochen hoch. Wie in der Vergangenheit ist die Altersgruppe der Säuglinge im Alter von unter einem Jahr am stärksten vom Infektionsgeschehen betroffen (121,7 übermittelte Fällen pro 100.000 Einwohner).
Auch für Kontaktpersonen von Säuglingen ist Impfschutz empfohlen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten. Auch enge Haushaltskontaktpersonen der Säuglinge wie Eltern, Geschwister und Großeltern sollten ihren Impfschutz auffrischen lassen, wenn ihre letzte Keuchhustenimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt, ebenso wie medizinisches Personal. Neben der Impfung ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass man in die Armbeuge hustet oder niest und regelmäßig die Hände wäscht.
Quelle: BVF