Bescheinigung einer Fehlgeburt ab Januar in Formular 9 integriert

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KBV Logo auf pinkem Quadrat an Glasfassade eines Unternehmensgebäudes.
Quelle: Achim Wagner - stock.adobe.com

Ab Januar 2026 dokumentieren Ärztinnen und Ärzte Fehlgeburten auf dem überarbeiteten Formular 9. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben seit Juni Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das neue Formular 9 ersetzt die bisherige Übergangsbescheinigung. Praxen müssen rechtzeitig neue Vordrucke bestellen, da alte Formulare ab dem 1. Januar nicht mehr gültig sind. Das Mutterschutzgesetz wurde angepasst, sodass die Bescheinigung einer Totgeburt entfällt.

Neues Formular 9 dokumentiert Fehlgeburten ab Januar

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Änderung für gynäkologische Praxen: Die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt erfolgt dann auf dem überarbeiteten Formular 9 unter „1. Fehlgeburt“. Dieses Formular wurde bisher ausschließlich bei Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes eingesetzt.

Mutterschaftsgeld nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben seit dem 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für den Nachweis der Fehlgeburt gegenüber den Krankenkassen und Arbeitgebenden zur Durchsetzung des Beschäftigungsverbotes hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband zunächst eine Übergangsbescheinigung vereinbart. Diese Übergangsbescheinigung wird zum 1. Januar 2026 durch das angepasste Formular 9 ersetzt. Die neue Bezeichnung lautet: „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“.

Konkrete Angaben auf dem überarbeiteten Formular

Ärztinnen und Ärzte tragen auf dem geänderten Formular 9 das Datum der Fehlgeburt ein. Zusätzlich dokumentieren sie die Schwangerschaftswoche, in der sich die Frau mindestens befand.

Anpassungen bei Frühgeburt und Totgeburt

Bei den Angaben zur Frühgeburt entfällt der Buchstabe c). Das Mutterschutzgesetz wurde kürzlich angepasst. Für eine Frau gilt nach einer Totgeburt grundsätzlich eine Schutzfrist von acht Wochen. Die ärztliche Bescheinigung einer Totgeburt ist daher nicht mehr notwendig. Weder für die Beanspruchung der verlängerten Schutzfrist nach der Entbindung noch für die Gewährung des verlängerten Mutterschaftsgeldes muss diese vorgelegt werden.

Die Rückseite des Formulars enthält aktualisierte Angaben. Diese betreffen den Antrag auf Auszahlung des Mutterschaftsgeldes sowie die Verlängerung der Schutzfrist aufgrund der Behinderung des Kindes.

Stichtag beachten: Alte Vordrucke nicht mehr verwendbar

Für das neue Formular 9 gilt eine strikte Stichtagsregelung. Praxen dürfen ab dem 1. Januar 2026 keine alten Vordrucke mehr aufbrauchen. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen passen ihre Verordnungssoftware für die Blankoformularbedruckung bis zum 1. Januar an. Die Übergangsbescheinigung zum Nachweis einer Fehlgeburt verliert ebenfalls am 31. Dezember ihre Gültigkeit.

KI-gestützt, redaktionell bearbeitet nh

Quelle: Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 23.10.2025: Ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt ab Januar auf Formular 9

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