Der Deutsche Juristinnenbund gründet eine neue (Nichtständige) Kommission für Reproduktive Gerechtigkeit unter Leitung von Prof. Liane Wörner. Die Kommission befasst sich mit der Möglichkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches und möchte den Zugang zu reproduktiver Unterstützung verbessern. Kernthemen sind Eizellspende, Leihmutterschaft und familienrechtliche Fragen. Reproduktive Gerechtigkeit umfasst alle rechtlichen Aspekte selbstbestimmter Familienplanung und soll Diskriminierung beim Zugang zu reproduktiven Rechten beenden.
Deutsche Juristinnenbund gründet Kommission für Reproduktive Gerechtigkeit
Der Deutsche Juristinnenbund hat am 13. September 2025 eine neue Kommission „Reproduktive Gerechtigkeit“ eingerichtet. Zur Vorsitzenden wurde die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Liane Wörner von der Universität Konstanz gewählt.
Kernthemen der neuen Kommission
Die Kommission beschäftigt sich mit allen juristischen Fragen zu selbstbestimmter Familien- und Nachwuchsplanung. Kernthemen sind eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs, die Zulassung der Eizellspende und die Prüfung der Leihmutterschaft. Weitere Schwerpunkte bilden der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiver Unterstützung, familienrechtliche Fragen zu Abstammung und Adoption sowie rechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage.
Die Vorsitzende gibt zur aktuellen Situation in Deutschland an:
Der Begriff ‚Reproduktive Gerechtigkeit‘ erfasst über rein fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen hinaus alle rechtlichen Grundlagen und Themen, die sich mit reproduktiver Freiheit und Kontrolle befassen. Viele Betroffene werden derzeit – zumeist einseitig – diskriminiert, indem der Zugang zu selbstbestimmter Reproduktion beschränkt wird.
Prof. Dr. Liane Wörner, Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit des djb
Expertise aus verschiedenen Rechtsbereichen
Die Kommission befindet sich derzeit im Aufbau. Sie wird Expertisen aus dem Verfassungsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Gesundheitsrecht, Familien- und Erbrecht umfassen, mit besonderem Fokus auf Arzneimittelrecht.
Hintergrund zur reproduktiven Gerechtigkeit
Reproduktive Gesundheit und selbstbestimmte Familien- und Nachwuchsplanung bleiben Kernthemen feministischer Rechtspolitik. In Deutschland sind diese Bereiche weiterhin unzureichend gesichert. Die Regelungen der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar.
Fortschritte und aktuelle Herausforderungen
Bis 2022 wurden Ärztinnen und Ärzte in § 219a StGB kriminalisiert, wenn sie öffentlich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informierten. Der Deutsche Juristinnenbund trug durch Stellungnahmen zur Abschaffung dieser Vorschrift bei.
Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen sich ungewollt schwangere Personen einer Pflichtberatung unterziehen. Die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist nach Meinung des djb in Deutschland noch immer defizitär.
Der djb nimmt auch die selbstbestimmte Familienplanung durch Reproduktionsmedizin in den Blick. Wichtige Aspekte sind gleichberechtigter Zugang und Kostenübernahme zu reproduktiver Unterstützung, insbesondere für queere Paare.
KI-gestützt, redaktionell bearbeitet nh
Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)
Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz.
Forschungsschwerpunkte:
Strafrecht, Medizinstrafrecht, Rechtstheorie, Digitalisierung und Gesellschaft
Aktuelle Tätigkeit:
Direktorin des Centre for Human | Data | Society
(Schwerpunkt: Auswirkungen von Digitalisierung und Datafizierung auf Mensch und Gesellschaft)
Quelle: Pressemitteilung Universität Konstanz