Biomarker-Tests bei Brustkrebs: Kassenleistung erweitert

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Arzt führt Ultraschalluntersuchung der Lymphknoten zur Brustkrebsdiagnostik bei einer Patientin durch.
Quelle: Maria Sbytova - stock.adobe.com

Biomarker-Tests bei Brustkrebs werden künftig auch für Patientinnen mit 1 bis 3 befallenen Lymphknoten von den Krankenkassen übernommen. Der G-BA hat diese Erweiterung beschlossen, die eine wichtige Entscheidungshilfe für oder gegen eine Chemotherapie darstellt. Die Tests untersuchen die Genaktivität in Krebszellen und helfen, das Rückfallrisiko einzuschätzen. Die Neuregelung gilt für Patientinnen nach der Menopause oder für Frauen vor der Menopause mit unterdrückter Hormonproduktion. Ein Merkblatt informiert Betroffene über Möglichkeiten und Grenzen der Tests.

Neue Regelung für Patientinnen mit Lymphknotenbefall

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung am 17. Juli 2025 beschlossen, den Einsatz validierter biomarkerbasierter Tests bei Brustkrebs zu erweitern. Künftig können diese Tests auch bei Patientinnen mit einem Befall von 1 bis 3 Lymphknoten als Kassenleistung angewendet werden. Bisher waren sie nur bei primärem Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall erstattungsfähig.

Präzisierung der Zielgruppen

Zusätzlich präzisierte der G-BA die Patientinnengruppen für alle erstattungsfähigen Biomarker-Tests. Die Tests dürfen nun ausschließlich bei Patientinnen nach Eintritt der Menopause eingesetzt werden. Patientinnen vor der Menopause können die Tests nur in Anspruch nehmen, wenn bei ihnen die Produktion von weiblichen Geschlechtshormonen in den Eierstöcken bereits unterdrückt wird oder dies sicher geplant ist.

  • primärem Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom
  • Befall von 1 bis 3 Lymphknoten
  • Nach Eintritt der Menopause ODER
  • Vor der Menopause, wenn die Produktion weiblicher Geschlechtshormone in den Eierstöcken bereits unterdrückt wird oder dies sicher geplant ist

Entscheidungshilfe für Therapieoptionen

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, erklärt: „Wie hoch das individuelle Risiko für eine Rückkehr von Krebszellen ist, ist maßgeblich bei der Frage: Sollte sich eine Patientin nach der Brustkrebs-OP für eine Chemotherapie entscheiden oder kann sie darauf verzichten? Hier kommen sogenannte Biomarker-Tests zum Einsatz, die untersuchen, wie hoch die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen ist. Je niedriger die Aktivität bestimmter Gene, desto geringer das Rückfallrisiko – und desto eher kann die Patientin nach Abwägung ihrer persönlichen Präferenzen dann auf eine Chemotherapie verzichten. Die verbesserte Studienlage ermöglicht jetzt, dass der G-BA auch den Einsatz des Biomarker-Tests bei Brustkrebspatientinnen mit 1 bis 3 befallenen Lymphknoten als sinnvoll einstufen konnte.“

„Je niedriger die Aktivität bestimmter Gene, desto geringer das Rückfallrisiko – und desto eher kann die Patientin (…) auf eine Chemotherapie verzichten.

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA

Voraussetzungen für den erweiterten Einsatz

Der erweiterte Einsatz gilt nur für Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom und dem Befall von 1 bis 3 Lymphknoten. Zugelassen ist speziell der Test Oncotype DX Breast Recurrence Score®, dessen Analyseverfahren auf der Genexpressionsanalyse beruht. Für andere Testverfahren, die bei Brustkrebs ohne befallene Lymphknoten zugelassen sind, konnte bislang keine ausreichende Aussagesicherheit belegt werden.

Der G-BA stellt Patientinnen ein Merkblatt zu den Möglichkeiten und Grenzen von Biomarker-Tests zur Verfügung. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

KI-gestützt, redaktionell bearbeitet nh

Quelle: Pressemitteilung des G-BA vom 17. Juli 2025: Biomarker-Tests bei Brustkrebs: Künftig auch bei Befall von 1 bis 3 Lymphknoten Kassenleistung

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